Denknetz-Tagung "Der neue Glanz der Gleichheit" , Bern, 26. Juni 2004

"Zivilisierte" Marktwirtschaftoder:

Welche Bedeutung kommt der materiellen Gleichheit in der republikanisch verfassten Gesellschaft zu?

Vortrag von Prof. Dr. Peter Ulrich emer.

Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen

Meine Damen und Herren!

Es war einmal in der frühen Moderne, da hatten die Vordenker des aufgeklärten Bürgertums einen Traum: den Traum einer Gesellschaft freier und gleicher Bürger, die sich wechselseitig als solche achten und sich deshalb auch wechselseitig das Recht zuerkennen, ein selbstbestimmtes und gutes Leben zu führen und als mündige Bürger an der Gestaltung der "res publica", der öffentlichen Dinge des Gemeinwesens, zu partizipieren. Wo ist dieses bürgerliche Emanzipationsprojekt mit dem Ziel der allgemeinen Freiheit in republikanischer Gleichheit geblieben? Längst haben sich die ehemals "staatstragenden" Parteien, die sich hierzulande als "bürgerlich" zu bezeichnen pflegen, davon mehr oder weniger verabschiedet. Nicht mehr das Credo "Freiheit in bürgerlicher Gleichheit", sondern das Zwei-Welten-Konzept von "Freiheit oder Gleichheit" bestimmt heute den realpolitischen Zeitgeist, und das ist gleichbedeutend mit "Freiheit versus Gleichheit" oder gar "mehr Freiheit – weniger Staat". Und Hand aufs Herz: Ist nicht auch die politische Linke von diesem seltsamen Gegensatzdenken infiziert, indem sie den Sozialstaat weitestgehend nur als Korrektiv gegen einen ökonomisch verkürzt gedachten Liberalismus versteht? (Die Polarisierung der realpolitischen Debatte lässt grüssen.)

Der Leitgedanke, den ich Ihnen beliebt machen möchte, ist folgender: Wer die sozialstaatlichen Errungenschaften des (hinter uns liegenden) 20. Jahrhunderts nur gegen die real existierenden bürgerlichen Denkmuster verteidigt, lässt sich unnötig in die Defensive drängen und bleibt argumentativ ohnmächtig angesichts der heute tonangebenden Sachzwangrhetorik vom globalen "Standortwettbewerb". Es gilt stattdessen, die Definitionsmacht über die bürgergesellschaftlichen Leitbegriffe zurückzugewinnen und zu zeigen, dass es die ureigenen, aber realpolitisch verratenen emanzipatorischen Ideale des bürgerlichen Liberalismus selbst sind, die heute der Idee der Gleichheit einen "neuen Glanz" und neue politische Überzeugungskraft verleihen!

Das ist natürlich kein "schnelles Rezept", sondern der Ansatzpunkt für eine Neuorientierung im ethisch-politisch-ökonomischen Denken. Es geht um eine gesellschaftspolitische Fortschrittsperspektive, welche die praktische Vernunft auf ihrer Seite hat und deshalb im Prinzip über kurz oder lang auch mehrheitsfähig werden müsste, sofern wir der aufklärerischen Kraft vernünftiger Argumente überhaupt noch etwas zutrauen. Zwar legt sich auch mir diesbezüglich bisweilen Pessimismus aufs Gemüt. Aber Pessimismus lähmt und ist keine praktisch sinnvolle Haltung. Deshalb schlage ich Ihnen vor, sich auf der Basis eines "methodischen Optimismus" auf einen kleinen Denkversuch über reale Freiheit in Gleichheit einzulassen, und zwar in fünf Gedankenschritten: Zuerst gilt es die Geschichte zu vergegenwärtigen, in der wir stehen; man kann bekanntlich die Gegenwart immer nur als eine geschichtlich gewordene verstehen. Im zweiten Schritt skizziere ich eine bürgergesellschaftliche Fortschrittsperspektive jenseits der falschen Polarität "Freiheit vs. Gleichheit". Daraus ergeben sich im dritten Schritt Herausforderungen und Konsequenzen für eine buchstäblich "zivilisierte" Marktwirtschaft. Viertens gilt es zu bedenken, ob und wie weit sich das alles mit der ökonomischen Ratio, also mit der Funktionslogik der Marktwirtschaft verträgt. Schliessen werde ich mit einer kurzen Einschätzung, ob dieser Entwurf eine realpolitische Chance haben könnte.

1. Zur Geschichte des bürgerlichen Emanzipationsprojekts

In keinem anderen Land Europas war 1848 die vom damals progressiven (also "linken") Bürgertum betriebene liberale Revolution so erfolgreich wie in der Schweiz, kulturell ausgehend von den beiden radikal protestantischen Städten Zürich und Genf.1 
Gewiss hängt das zutiefst mit der inneren Affinität zwischen der protestantischen Ethik und dem "Geist des Kapitalismus" zusammen, auf die Max Weber in seiner berühmten religionssoziologischen Studie so überzeugend hingewiesen hat.2
Die Emanzipation des modernen Citoyen aus feudalgesellschaftlichen Abhängigkeiten ist vom wirtschaftlichen Selbständigkeitsstreben des frühmodernen Bourgeois nicht abtrennbar. Der ökonomische und der politische Liberalismus sind also am Anfang eins. Diese für die Schweiz charakteristische integrale Ausrichtung der bürgerlichen Revolution hat mit der speziellen republikanischen Tradition einer sich föderalistisch und basisdemokratisch von unten nach oben legitimierenden politischen Kultur der Eidgenossenschaft zu tun. Der frühbürgerliche Liberalismus war ein republikanischer Liberalismus, der den Geschäftssinn der Bourgeois in den politischen Bürgersinn der Citoyens einzubinden verstand und gerade daraus seine Stärke bezog. Das Bürgertum war genau deshalb "staatstragend", weil es begriff, dass niemand anders als der Staat, verstanden als republikanisches Gemeinwesen, das Kostbarste gewährleistet, was es für freie und souveräne Bürger gibt, nämlich ihre Bürgerrechte. Es wäre den liberalen Vordenkern der Gründerzeit daher niemals in den Sinn gekommen, den Staat – ihren Staat! – notorisch schlecht zu reden und zum (klein zu haltenden) Inbegriff aller Übel abzustempeln, wie das rezente Libertäre heutzutage so gerne tun.

Diese verhängnisvolle Tendenz setzte allerdings schon bald mit der fortschreitenden Zuspitzung der sozialen Frage ein. Zu dieser kam es notabene gerade in Folge des von Eric Hobsbawm so bezeichneten "grossen Booms" von 1848 bis etwa 1875, einer "Blütezeit" des entfesselten Laisser-faire-Kapitalismus mit enorm hohem Wirtschaftswachstum.3 Dieses selbst löste die sozialen Probleme keineswegs – das Gegenteil war der Fall. Dieses historische Faktum widerlegt übrigens all jene, die heute den Ruf nach Wirtschaftswachstum für das Patentrezept zur Lösung aller sozialen Fragen unserer Zeit halten. Es war erst die gegen Ende des 19. Jahrhunderts in allen Industrieländern rasch aufsteigende Arbeiterbewegung, welche sozialpolitische Reformen durchsetzte, und zwar gegen das Bürgertum, das sich im Dilemma zwischen dem unteilbaren Anspruch seines politisch-emanzipatorischen Projekts und den eigenen wirtschaftlichen Partikulärinteressen – wen wundert’s – für Letztere entschied. Die republikanisch-liberale Synthese brach damit auseinander. Ein vulgärer Wirtschaftsliberalismus "schluckte" bedauerlicherweise den aufgeklärten politischen Liberalismus, und das sich "freisinnig" nennende Bürgertum wurde ab da von einer gesellschaftlich progressiven zu einer konservativen Kraft, die ihr emanzipatorisches Projekt der allgemeinen Freiheit, d.h. einer Gesellschaft freier und gleicher Bürger und Bürgerinnen, fortan der Arbeiterbewegung, der Sozialdemokratie und später weiteren sozialen Bewegungen überliess.

Die Aufgabe, diese fatale gedankliche Spaltung und interessenpartikuläre Vereinnahmung des liberalen Emanzipationsprojekts ideologisch zu überdecken, fällt seither jener marktmetaphysischen Gemeinwohlrhetorik zu, die bis heute immer dann bemüht wird, wenn "bürgerliche" Realpolitik mit den Leitideen einer wohlgeordneten Gesellschaft freier und gleicher Bürger besonders augenfällig unvereinbar ist, wie beispielsweise seit der "neoliberalen" Wende von Thatcherism und Reagonomics. Heute wird diese Rhetorik vor allem benutzt, um die Parteilichkeit einer mehr alt- als neoliberalen4 Globalisierungspolitik, die auf einen deregulierten globalen "Standortwettbewerb" in offenen Weltmärkten zielt, zu verbergen hinter den angeblich phantastischen Chancen, welche diese Entwicklung allen Ländern und allen Menschen in ihnen biete. (Die WTO und der "Washington Consensus" lassen grüssen.)

Eine dieser meistens ungenannten, da ziemlich parteilichen Chancen besteht darin, dass im "Standortwettbewerb" nun endlich auch die staatlichen Rahmenordnungen und mit ihnen die unterschiedlich entwickelten Sozialstaatskonzepte gegeneinander ausgespielt und der Verwertungslogik des weltweit renditesuchenden Kapitals unterworfen werden können. M.a.W.: Der Primat demokratischer Politik, der gewissen Kreisen gerade wegen ihres unausrottbaren Zielhorizonts einer gerechten Gesellschaft freier und gleicher (Welt-) BürgerInnen so verhasst ist, kann nun indirekt bekämpft werden, indem auf die "Sachzwänge" der globalen Märkte verwiesen wird.

2. Sozialer Fortschritt wohin? Die bürgergesellschaftliche Vision

Aus der Entstehungsgeschichte ist ein fataler Geburtsfehler des Sozialstaats zu erkennen: Im Ansatz betreibt er weitgehend eine kompensatorische Sozialpolitik, die als blosses Korrektiv den symptomatischen Folgen eines entfesselten Wirtschaftsliberalismus hinterher rennt. Unter den Verhältnissen des Standort- und Rahmenordnungswettbewerbs gerät so der Sozialstaat mit der "Sachlogik" des entgrenzten Marktes immer mehr in Konflikt und muss sich von deren Protagonisten zunehmend "ökonomische Unvernunft" vorwerfen lassen, als ob der Sozialstaat selbst der Verursacher der "explodierenden" sozialen Kosten der ökonomischen "Rationalisierung" wäre. Hinter dieser wird er immer weiter zurückzubleiben, wenn es nicht gelingt, diese angebliche ökonomische "Sachlogik" ideologiekritisch als gemeinwohl-schädliches, parteiliches Projekt zu entlarven und ihm eine gesellschaftlich attraktive Alternative entgegenzustellen.

Der ideologiekritische Ansatzpunkt zur Entlarvung der neoliberal-marktradikalen Gemeinwohlrhetorik besteht nun in etwas Arbeit am Freiheitsbegriff, die gesuchte Alternative in der Leitidee einer wohlgeordneten Gesellschaft freier und gleicher Bürger. Wohlverstandene Freiheit ist die gleiche grösstmögliche reale Freiheit aller Bürger und Bürgerinnen B oder sie verdient ihren Namen nicht! Diese Definition enthält zwei konstitutive Momente, die es auseinander zu halten gilt: das Moment der prinzipiellen Gleichheit und das Moment der "realen" Qualität der Freiheit.

Zunächst zur prinzipiellen Gleichheit des Freiheitsanspruchs: In einer wahrhaft freiheitlichen Gesellschaft findet die legitime Freiheit des Einen ihre ethische Grenze stets im gleichberechtigten Anspruch aller Anderen. Gerade der echte Liberale versteht konsequenterweise die Freiheit als kostbares rechtsstaatliches Gut, das allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermassen als ein unveräusserliches Bürgerrecht zusteht. Er begreift m.a.W. die staatsbürgerliche oder republikanische Gleichheit aller als Kriterium einer liberalen Gesellschaftsordnung. Und er vertritt damit – dies ist sehr wichtig – einen politischen Liberalismus5, der sich nicht auf puren Wirtschaftsliberalismus reduzieren lässt, wie wir noch sehen werden. Der ethisch-politische Kern des politischen Liberalismus, der die emanzipatorische Kraft des bürger-gesellschaftlichen Ideals ausmacht, ist die tiefe Überzeugung von der moralische Gleichheit aller Menschen in ihrer humanen Würde als Subjekten selbstbestimmten Denkens und Handelns. Indem wir uns als Menschen wechselseitig das "Recht auf gleiche Rücksicht und Achtung"6 zusprechen, begründen wir die wohl praktisch stärkste Idee der modernen Ethik und politischen Philosophie überhaupt, nämlich die Idee universaler und unantastbarer Menschen- und Bürgerrechte: Menschenrechte in der ideellen moral community aller "Weltbürger", Bürgerrechte als Angehörige eines demokratisch verfassten Rechtsstaates (wobei es selbst ein universales Menschenrecht ist, in einem Staat Bürger zu sein).

Nun zum zweiten Moment des bürgergesellschaftlichen Emanzipationsprojekts, dem der realen Qualität der Bürgerfreiheit. Reale Freiheit heisst, im Lebensalltag über konkrete Wahlmöglichkeiten oder Optionen zu verfügen. Nur wer real wählen kann, kann wirklich ein selbstbestimmtes Leben führen. Die reale Freiheit hängt nun aber in einer mehr oder weniger durchökonomisierten Gesellschaft wesentlich von der verfügbaren Kaufkraft ab: Nicht mehr allein "Stadtluft macht frei", wie die frühbürgerlichen Vorkämpfer zu sagen pflegten, sondern genügend Geld macht frei und unabhängig. An diesem Punkt ist der sozialstaatliche Selbst-anspruch der Bürgergesellschaft festzumachen. Die republikanische Gleichheit freier Bürger-Innen setzt unverzichtbar auch die Gewährleistung "anständiger" sozioökonomischer Lebensbedingungen für alle voraus, und zwar aus politisch-liberaler Sicht so weit (und nur so weit), wie dies die Voraussetzung dafür ist, dass der Status und die Selbstachtung einer Person als vollwertige(r) Bürger(in) nicht verletzt wird. Denn die Selbstachtung des Bürgers hängt untrennbar mit der guten Erfahrung einer real selbstbestimmten Lebensführung zusammen, wie John Rawls immer betont hat:

"Die Bedeutung der Selbstachtung liegt darin, dass sie für ein sicheres Selbstwertgefühl sorgt: für die sichere Überzeugung, dass unsere bestimmte Konzeption des Guten es wert ist, verwirklicht zu werden. Ohne Selbstachtung mag nicht der Ausführung wert erscheinen, und sollten einige Dinge für uns einen Wert haben, dann hätten wir nicht den Willen sie zu verfolgen."7

Wie Avishai Margalit in seinem vielbeachteten Buch über die Politik der Würde gezeigt hat, kommt es daher sehr darauf an, dass eine "anständige" Gesellschaft (decent society) mit ihren Regeln und Institutionen niemanden demütigt, d.h. der systematischen Erfahrung der strukturellen Ohnmacht aussetzt, die Kontrolle über das eigene Leben als real freie Person zu verlieren. Denn wie gesagt: Wem das passiert, der verliert über kurz oder lang auch seine Selbstachtung als vollwertiger Bürger. Er nimmt sich immer weniger als autonomes Subjekt und immer mehr als Objekt fremder Entscheidungen wahr. Als besonders demütigend empfunden wird die prekäre Erfahrung der Unmöglichkeit, die eigene Existenz durch eigene Leistung und selbst verdientes Einkommen sicherstellen zu können, speziell die Situation unfreiwilliger Erwerbslosigkeit. Eine bloss kompensatorische Sozialpolitik vermag daran umso weniger zu ändern, je mehr sie die Form und den Beigeschmack staatlicher "Fürsorge" annimmt, um deren einzelfallbezogene Gewährung die Betroffenen "demütig" ersuchen und wofür sie ihre privatesten lebensalltäglichen Wahlmöglichkeiten den Ermessensentscheidungen von "Sozialämtern" unterwerfen müssen. Diese entwürdigende Erfahrung ist, so meine ich, letztlich noch Ausdruck eines (teil-) modernisierten Obrigkeitsstaates und dem bürger-gesellschaftlichen Grundsatz republikanischer Gleichheit nicht angemessen. Es geht eben nicht nur um Geld, so nötig dieses auch sein mag, es geht um den Subjektstatus freier Bürger! Die Scham mancher Leute, den Schritt zum Sozialamt zu gehen, spricht dafür Bände.

Was folgt daraus nun als springender Punkt? – Ein unverkürzt verstandener sozialer Fortschritt im Sinne der Ausweitung der realen Bürgerfreiheit aller, ein selbstbestimmtes und "anständiges" Leben führen zu können, sollte sich nicht in der Ausweitung der materiellen Umverteilung durch kompensatorische Sozialpolitik, sondern genau umgekehrt im Rückgang des Bedarfs nach sozialstaatlichen Transfers für "bedürftige" Menschen äussern! Wohlgemerkt: Ich stimme damit keineswegs in den zynischen libertären Ruf nach mehr individueller "Eigenverantwortung" ein, der die strukturellen Voraussetzungen zumutbarer existenzieller Selbstbehauptung und Selbstverantwortung der Bürger ausblendet. Ich plädiere vielmehr für die schrittweise Umorientierung der Sozialpolitik von der nachträglichen materiellen Symptombekämpfung auf die Bekämpfung der ursächlichen strukturellen Ohnmacht der schwächeren Gesellschaftsmitglieder, indem diese von vornherein ermächtigt (d.h. berechtigt und befähigt) werden, sich im Existenzkampf aus eigener Kraft behaupten und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Auf eine programmatische Kurzformel gebracht: emanzipatorische Gesellschaftspolitik statt kompensatorische Sozialpolitik – in Absicht auf die grösstmögliche reale Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger.

3. Bürgergesellschaft und "zivilisierte" Marktwirtschaft

Was aber heisst "emanzipatorische Gesellschaftspolitik" unter den aktuellen sozioökonomischen Verhältnissen konkret? Gemäss dem republikanisch-liberalen Leitbild einer voll entfalteten Bürgergesellschaft oder "Civil Society" ist für das Verhältnis von Politik und Markt die Neutralität der staatlichen Ordnung gegenüber den verschiedenen Lebensformen grundlegend: Wenn die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung allen Bürgerinnen und Bürgern die gleiche reale Freiheit gewährleisten will, im Rahmen eines "vernünftigen Pluralismus"8 ihren je eigenen Entwurf des guten Lebens zu verfolgen, so darf sie selbst nicht einen bestimmten Entwurf privilegieren und andere diskriminieren, sondern soll ihnen gegenüber unparteilich und neutral sein. Dem steht nun allerdings rasch einmal die strukturelle Parteilichkeit der Marktwirtschaft in Bezug auf verschiedene Lebensentwürfe im Weg:9 Sie bevorzugt systematisch unternehmerische Lebensentwürfe (im weitesten Sinn des Begriffs), die sich ganz der Logik und den Sachzwängen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs unterwerfen oder sich damit sogar identifizieren, etwa nach dem Motto "Wettbewerb macht Spass, weil ich ein Siegertyp bin". Schwerer als diese "Erfolgsmaximierer", die ihre Lebensenergie am liebsten in die "Positionierung" am Markt investieren, haben es alternative Lebensentwürfe, die den Lebenssinn in anderen Kategorien als jenes des ökonomischen Erfolgs suchen und dafür auf eine gewisse Emanzipation aus den Sachzwängen des Wettbewerbs angewiesen sind. Je härter der Wettbewerb, um so häufiger werden sie vom Markt die rote Karte erhalten, und umso mehr gilt, was Max Weber schon vor 100 Jahren klar erkannt hat:

"Wer sich in seiner Lebensführung den Bedingungen des kapitalistischen Erfolgs nicht anpasst, geht unter oder kommt nicht hoch."10

Die bürgergesellschaftliche Pointe, die sich daraus ergibt, ist nicht schwer zu erkennen: Um der grösstmöglichen realen Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger willen kommt es darauf, nicht nur – wie es die Liberalen aller Prägungen immer schon postuliert haben – den Staat, sondern eben auch die Marktwirtschaft buchstäblich zu zivilisieren. Und das heisst: Es gilt sie konsequent als bürgergesellschaftlichen Rechtszusammenhang auszugestalten. Die sach-zwanghafte Eigenlogik des Marktes wird dann nicht mehr als guter Grund akzeptiert, um die reale Freiheit und Chancengleichheit der Bürger und die Gerechtigkeit der Spielregeln ihres Zusammenlebens einzuschränken – vielmehr gilt die umgekehrte Rangordnung: In einer wahren Bürgergesellschaft gilt der freie Bürger mehr als der "freie" Markt! Mit Ralf Dahrendorf, dem wohl wahrhaftigsten Liberalen deutscher Zunge, formuliert:

"Die Rechte der Bürger sind jene unbedingten Anrechte, die die Kräfte des Marktes zugleich überschreiten und in ihre Schranken verweisen."11

Hier trennen sich offenkundig die Wege einer wohlverstandenen Bürgergesellschaft von jenen eines ökonomistisch verkürzten Neoliberalismus, der in gar nicht freiheitsförderlicher Weise allein auf Marktöffnung, Wettbewerbsintensivierung und Wirtschaftswachstum setzt und uns weismachen will, der marktwirtschaftliche Zwangszusammenhang diene letztlich allen. Wer dieser wettbewerbskonditionierten Mentalität noch nicht restlos erlegen ist, der stimmt vielmehr folgendem Postulat zu: Die Kräfte des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs sind einzubinden in zeitgemäss entwickelte wirtschaftliche und soziale Bürgerrechte – in einem Wort: Wirtschaftsbürgerrechte.12

Deren Konkretisierung in den verschiedenen Dimensionen eines "zivilisierten" Wirtschafts-lebens stellt natürlich ein epochales Projekt dar, das unter mündigen Bürgern demokratisch anzugehen ist. Wesentlich ist jedoch, dass in emanzipatorischer Absicht primär nicht mehr nur materielle Güter, sondern Wirtschaftsbürgerrechte zu verteilen sind; darin besteht die gesellschaftspolitische Wendung der Sozialstaatsfrage. Natürlich zielen so verstandene Wirtschaftsbürgerrechte gleichwohl auf die materielle Verbesserung der Lebenslage der Schwächeren; aber sie tun das vorwiegend indirekt, indem sie primär die Selbstbestimmungs- und Selbstbehauptungschancen und damit den Bürgerstatus im "Wirtschaftsleben" stärken.

Dazu gehören zum einen Rechte, welche die Optionen wirtschaftlicher Betätigung erweitern, beispielsweise der Zugang zu Bildung und Know-how, zu Kapital und Kredit als Voraus-setzungen des freien Unternehmertums für jedermann. Gerade letztere Funktion erfüllen ja die "normalen" Banken kaum mehr von sich aus, hierzulande genauso wie in Drittweltländern: Kredit erhält im Regelfall nur, wer schon Kapital hat.13 Ebenso wichtig sind für Arbeitnehmer individuelle und kollektive Informations-, Anhörungs- und Mitspracherechte, zumindest soweit es um ihren Arbeitsplatz und ihre Arbeitsbedingungen geht.

Während diese nur exemplarisch angedeuteten wirtschaftlichen Betätigungsrechte der Gewährleistung des Status vollwertiger BürgerInnen in der Marktwirtschaft dienen, zielt eine zweite, m.E. in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnende Dimension von Wirtschafts-bürgerrechten auf faire Chancen der partiellen Emanzipation aller BürgerInnen aus dem Zwang, sich um fast jeden Preis im marktwirtschaftlichen Wettbewerb als "Unternehmer" ihrer eigenen Arbeitskraft behaupten zu müssen. Das ist kein Gegensatz: Eine Balance von Integration in das Erwerbsleben einerseits und Emanzipation aus dem marktwirtschaftlichen Zwangszusammenhang entspricht vielmehr der ganz normalen Balance, die freie BürgerInnen zwischen Autonomie (im Sinne einer unantastbaren Privatsphäre) und Sozialintegration (im Sinne der vollwertigen Partizipation an der "res publica") suchen. Wir haben nur noch nicht begriffen, dass dies auch die Voraussetzung für ein real freies "Wirtschaftsleben" ist. Die wirtschaftlichen Betätigungsrechte bedürfen um dieser Balance willen der Ergänzung um soziale Schutz- und Teilhaberechte, jetzt verstanden als Rechte, welche die Menschen ein Stück weit aus der "gnadenlosen" Abhängigkeit von ihrem Selbstbehauptungserfolg am Markt befreien. Sie gewähren denjenigen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht in den Markt integrieren können oder wollen, eine zumutbare Möglichkeit einer nicht demütigenden Existenzform ausserhalb des (heute noch) als normal geltenden Erwerbslebens. "Nicht demütigend" heisst hier, dass ihnen die Stigmatisierung als Versager und "Sozialfälle" erspart wird. Und das geht letztlich nur, wenn sie nicht eine "Spezialbehandlung" als gesellschaftliche Problemgruppe erfahren, sondern sie ein allgemeines, ganz normales Bürgerrecht in Anspruch nehmen können, ohne dafür eine spezielle Berechtigung oder gar Bedürftigkeit nachweisen zu müssen. Der universalistische Charakter sozialer Bürgerrechte – so, wie wir ihn in der Schweiz von der guten alten AHV her kennen – ist also in emanzipatorischer Absicht auf reale Bürgerfreiheit wesentlich. Idealiter läuft das in längerfristiger Perspektive auf das Ziel eines unbedingten Grundeinkommens für alle erwachsenen Bürger (plus z.B. 50% davon für alle Kinder) hinaus, wie es der belgische Sozialphilosoph Philippe Van Parijs überzeugend dargelegt hat.14

Solche faszinierende Konzepte für die Zukunft zeigen auf, wie viel sinnvoller sozioökonomischer Fortschritt in unserer ach so hyperdynamischen, auf endlose Produktivitäts- und Wachstumssteigerung versessenen, aber in Bezug auf den lebenspraktischen Sinn des Ganzen ziemlich orientierungslos gewordenen spätindustriellen Gesellschaft noch möglich wäre. Und sie machen uns bewusst, dass alle Länder der Welt, auch die "fortgeschrittenen" OECD-Länder, in bürgergesellschaftlicher Perspektive noch "Entwicklungsländer" sind. Nicht ganz zufällig treffen sich solche Konzepte daher durchaus mit jüngsten Erkenntnissen zur globalen Entwicklungsproblematik, hat sich doch auch dort längst gezeigt, dass ohne Geld entwicklungspolitisch zwar nichts geht, aber mit Geld allein sich noch keine gute sozioökonomische Entwicklung betreiben lässt, eben weil die Ermächtigung der Menschen zur Integration und teilweisen Emanzipation aus dem Markt dafür grundlegend ist. Kein Geringerer als der indische Wirtschaftsnobelpreisträger Amartya Sen hat deshalb sein jüngstes Buch zum Thema mit dem trefflichen Titel Development as Freedom überschrieben.15

Wirtschaftsbürgerrechte müssen natürlich auch ökonomisch tragbar sein. Das bringt uns zum vierten Punkt:

4. Verträgt sich die bürgergesellschaftliche Vision mit der ökonomischen Vernunft?

Der Begriff der "ökonomischen Vernunft" ist natürlich gewollt mehrdeutig. In einem umfassenden, lebenspraktischen Sinn von "vernünftigem Wirtschaften" ist die Wirtschaft Mittel und das gute Leben und Zusammenleben der Bürger Zweck. Den Zweck, also das

Leitbild der Gesellschaft, in der wir leben wollen, müssen wir der Marktwirtschaft vorgeben; insbesondere dürfen wir die Bestimmung der Zwecke guter sozioökonomischer Entwicklung nicht Ökonomen überlassen, die im Sinne der neoklassisch enggeführten Mainstream Economics denken, denn die sind allenfalls Experten für die Mittel, aber eben nicht für die Zwecke. Und wenn es da zu einer Konfusion von Mitteln und Zwecken kommt, resultiert daraus meistens plattester politischer Ökonomismus. So etwa, wenn Avenir Suisse derzeit allen Ernstes die These verbreitet, damit die Schweizer bereit würden, sich mehr für das Wirtschaftswachstum anzustrengen, müsse zuerst der "gefühlte Wohlstand" abnehmen und eventuell auch die direkte Demokratie, also ein Stück Bürgerfreiheit, abgebaut werden.16 Natürlich damit die Bevölkerung noch leichter dem Zwangszusammenhang deregulierter Märkte und dem entsprechenden Leistungsdruck unterworfen werden kann ...

Nein, so denken und reden die Befürworter einer wohlgeordneten Gesellschaft freier und gleichberechtigter BürgerInnen nicht! Im Bemühen, solcher ökonomistischer Ziel/Mittel-Verkehrung mit einer emanzipatorischen Gesellschaftspolitik gegenzusteuern, kommt man aber am Sachzwangcharakter des "Standortwettbewerbs" nicht vorbei. Das zirkelhafte Problem dabei ist bekannt: Die "Zivilisierung" der globalen Marktkräfte ist mit fort-schreitender ökonomischer Globalisierung selbst immer mehr nur noch auf der Ebene einer supranationalen Globalisierungspolitik möglich. Solange es daran mangelt, müssen sich gesellschaftspolitische Reformen, also auch neue Wirtschaftsbürgerrechte, auch unter der herrschenden ökonomischen Ratio rechnen, die letztlich allein die Effizienz der Kapitalverwertung meint. Immerhin zeigen jedoch gerade die Erfahrungen in Drittweltländern, etwa in Lateinamerika, dass selbst ein eng gedachtes Wirtschaftswachstum nicht in nachhaltiger Weise stattfinden kann unter Bedingungen einer fortschreitenden sozialen Desintegration der Gesellschaft, die "wachsende" Teile der Bevölkerung von der Teilhabe am Produktions- und Konsumtionsprozess ausschliesst. Es fehlt dann nicht nur chronisch an Massenkaufkraft und damit die Binnennachfrage, sondern aufgrund der symptomatischen sozialen Unruhen und der politischen Instabilität solcher Länder auch an einem attraktiven Investitionsklima für das weltweit renditesuchende Kapital. Pointierter gesagt: Eine Volkswirtschaft ohne Volk kann nicht anhaltend gedeihen. Die Beteiligung der ganzen Bevölkerung am Produktivitätsfortschritt und die Gewährleistung einer hinreichenden existenziellen Sicherheit und wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit für alle Bürger sind also durchaus auch gesellschaftliche Voraussetzungen einer Volkswirtschaft, die sich in raschem Strukturwandel befindet. Die Weiterentwicklung der Wirtschaftsbürgerrechte kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

5. Hat die bürgergesellschaftliche Vision eine realpolitische Chance?

Schliessen wir unsere perspektivischen Gedanken mit einer ganz kurzen strategischen Einschätzung ihrer (mittel- bis längerfristigen) Realisierbarkeit. Ich denke, das aufgeklärte Bürgertum – und Reste davon gibt es auch heute noch in den sich "bürgerlich" nennenden Parteien – ist gut beraten, sich für das Leitbild einer voll entwickelten Bürgergesellschaft zu öffnen; wenn nicht aus dem ideellen Interesse an der allgemeinen Bürgerfreiheit, so wenigstens aus dem klugen Umgang mit den skizzierten sozioökonomischen Voraussetzungen nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Realpolitisch genügt es ja manchmal, wenn man sich trotz divergierenden Zielen wenigstens über die Mittel ein Stück weit einig werden kann.

Die strategische List der bürgergesellschaftlichen Programmatik einer "zivilisierten" Marktwirtschaft setzt jedoch tiefer an. Es geht wie einleitend gesagt darum, in der öffentlichen Sozialstaatsdebatte aus der Defensive herauszukommen und die Definitionsmacht über "Geschichte machende" Begriffe zurückzugewinnen. Eben jene Begriffe von Freiheit und Bürgergesellschaft, die einst die staatstragende Kraft der einst progressiven bürgerlichen Parteien ausgemacht haben, aber von diesen inzwischen weitgehend ihren Partikulärinteressen untergeordnet und verraten worden sind. Der politische Raum ist m.E. heute weit offen für Bewegungen und Parteien, die das Anliegen einer einigermassen gerechten oder wenigstens "anständigen" Gesellschaft (Margalit) nicht mehr nur einfach gegen die "bürgerliche" Politik vertreten, sondern indem sie diese gerade anhand ihrer eigenen ideologisch pervertierten Leitbegriffe von "Freiheit", "Fortschritt" und "wirtschaftlicher Vernunft" programmatisch überbieten.17 Gewiss, das ist anspruchsvoll, denn es verlangt nach echter gesellschafts-politischer Neuorientierung. Doch ich bin überzeugt: Eine immer breiter werdende Schicht "bürgerlich" geprägter, aber gesellschaftlich modern und aufgeklärt denkender Menschen wartet heute geradezu auf eine solche republikanische Rejustierung der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und auf die vernünftige Einbettung der Marktkräfte in sie – eben im Sinne einer "zivilisierten" Marktwirtschaft.

Ich habe einleitend für einen "methodischen Optimismus" plädiert. Viel schöner hat das Robert Musil ausgedrückt, und damit will ich schliessen:

"Wenn es Wirklichkeitssinn gibt, muss es auch Möglichkeitssinn geben. (...) Es ist die Wirklichkeit, welche die Möglichkeiten weckt, und nichts wäre so verkehrt, wie das zu leugnen."18

© P. Ulrich 24. Juni 2004

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1 Zur zentralen Rolle Zürichs im europäischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts vgl. Gordon C. Craig: Geld und Geist. Zürich im Zeitalter des Liberalismus 1830-1869, München 1988.

2 Vgl. Max Weber: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, in: ders., Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I, 9. Aufl., Tübingen 1988 (orig. 1904/05).

3 Vgl. Eric Hobsbawm: Die Blütezeit des Kapitals. Eine Kulturgeschichte der Jahre 1848-1875, München 1977. Vgl. dazu auch Peter Ulrich: Transformation der ökonomischen Vernunft. Fortschrittsperspektiven der modernen Industriegesellschaft, 3. Aufl., Bern 1993, S. 92ff.

4 Zur systematischen Abgrenzung von alt- und neoliberaler Ordnungspolitik vgl. P. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, 3. rev. Aufl., Bern 2001, S. 337ff.

5 Als führender Vordenker gilt John Rawls: Politischer Liberalismus, Frankfurt 1998.

6 So der bedeutende politische Philosoph Ronald Dworkin: Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt 1984, S. 20.

7 Rawls, Politischer Liberalismus, S. 437

8 Ein "vernünftiger Pluralismus" (Rawls 1998) schliesst nur solche Weltanschauungen und Lebensformen ein, die ihrerseits die liberale Gleichberechtigung aller "Konzeptionen des Guten" und die ihnen gegenüber gebotene Unparteilichkeit (Neutralität) der politischen Ordnung anerkennen. Für totalitäre Positionen und Programme ist darin also kein Platz.

9 Dieser spezifisch wirtschaftsethische Einwand richtet sich auch noch gegen die Rawls’sche Konzeption des politischen Liberalismus; vgl. dazu und zu den praktischen Konsequenzen im Einzelnen P. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik, 2001, S. 257ff.

10 Weber, Protestantische Ethik, 1988, S. 56.

11 Dahrendorf, R.: Moralität, Institutionen und die Bürgergesellschaft, in: Merkur, Nr. 7, 1992, S. 557-568, hier S. 567f.

12 Der Begriff der "Wirtschaftsbürgerrrechte" ist mehr als nur ein anderer Ausdruck für wirtschaftliche und soziale Staatsbürgerrechte, denn die Kategorie der Wirtschaftsbürgerrechte umfasst (unabhängig von der Staats-angehörigkeit) alle Mitglieder einer Volkswirtschaft, die im Land aufenthalts- und arbeitsberechtigt sind, dort tatsächlich leben, arbeiten und Steuern zahlen. Vgl. dazu Ulrich, Integrative Wirtschaftsethik, S. 245.

13 Vgl. dazu U. Thielemann/P. Ulrich: Brennpunkt Bankenethik. Der Finanzplatz Schweiz in wirtschafts-ethischer Perspektive, Bern 2003, S. 71ff

14 Ph. Van Parijs: Real Freedom for All. What (if anything) can justify capitalism?, Osford 1995.

15 Amartya Sen: Development as Freedom, New York 1999, dt.: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft, München/Wien 2000. Sen begreift Armut und Unterent-wicklung als Ausdruck eines "Mangels an Verwirklichungschancen", d.h. an "substanziellen Freiheiten, (...) ein mit Gründen erstrebtes Leben zu führen" (S. 110). – Vgl. auch P. Ulrich: Was ist "gute" sozioökonomische Entwicklung? Eine wirtschaftsethische Perspektive, in: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik 5 (2004), Heft 1

16 Vgl. Thomas Held u.a.: Ökonomik der Reformen, Zürich 2004

17 Vgl. zu diesen drei Leitbegriffen weiterführend P. Ulrich: Der entzauberte Markt. Eine wirtschaftsethische Orientierung, Freiburg i.B. 2002

18 Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften, Reinbek 1987, S. 16f.